Als Partner der Jugend- und Bildungsarbeit in Rheinland-Pfalz vermieten wir unsere Räumlichkeiten inklusive der installierten Vorführ- und Präsentationstechnik sowie Seminarmobiliar für nichtgewerbliche Veranstaltungen, Fortbildungen, Konferenzen, Filmsichtungen etc..*
Sie haben etwas Besonderes vor oder sind sich nicht sicher, ob Ihre Veranstaltung ins Profil passt? Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Übersicht – Geschäftsstelle Mainz
Seminarraum.1 (inkl. installierter Vorführtechnik)
Tagessatz: 160,00 €
ab dem 2. Tag: 100,00 €
Lageplan der Geschäftsstelle Mainz
Übersicht – Geschäftsstelle Koblenz
Seminarraum.1 (inkl. installierter Vorführtechnik) // ca. 116 m²
Tagessatz: 140,00 €
ab dem 2. Tag: 90,00 €
Seminarraum.2 (inkl. installierter Vorführtechnik) // ca. 50 m²
Tagessatz: 80,00 €
ab dem 2. Tag: 50,00 €
Seminarraum.3 (exkl. Vorführtechnik, inkl. Seminarmobiliar) // ca. 90 m²
Tagessatz: 120,00 €
ab dem 2. Tag: 80,00 €
Lageplan der Geschäftsstelle Koblenz
Besondere Mieter:innen
Mitglieder von medien.rlp oder Mieter:innen aus dem Bereich der Jugendarbeit (z.B. öffentlich gefördert durch das Jugendministerium oder das Landesjugendamt) zahlen jeweils 50% der Kostensätze. In besonderen Fällen kann in Absprache auf eine Mietzahlung gänzlich verzichtet werden.
Weitere Hinweise
Die reibungslose Funktion der Vorführtechnik während der Veranstaltung obliegt allein den Mieter:innen, medien.rlp übernimmt keine Haftung für ein eventuelles Misslingen von Veranstaltungen. Damit alles klappt, raten wir vorab zu einem Technikcheck und einem Testdurchlauf. Dieser kann ggf. nach Absprache mit den Kolleg:innen vor Ort durchgeführt werden.
Die Mitbenutzung der Küche und Küchenutensilien ist nach Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich.
Grundlage für das Zustandekommen einer Nutzungsvereinbarung ist die unterschriebene Vereinbarung sowie die anerkannte Nutzungsordnung der jeweiligen Geschäftsstelle von medien.rlp. Die Dokumente erhalten Sie von uns per Mail im Anschluss an Ihre Buchungsanfrage.
Buchungsanfrage
* Eine Vermietung für Zwecke von Sekten, neuen religiösen Bewegungen (NRB), Weltanschauungsgemeinschaften, extremistischen oder als verfassungsfeindlich eingestuften Vereinigungen und Verdachtsfällen sowie nicht grundrechtsklare Veranstaltungen findet nicht statt. medien.rlp behält sich das Recht vor Entscheidungen aufgrund eigener Recherchen zu treffen. Auf Nachfrage kann eine Entscheidung begründet werden.